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AutorenbildKonstantin Haas

COVID-19 und das Thema Arbeitsrecht

#Kurzarbeit, Einschränkungen des öffentlichen Lebens, #Maskenpflicht im Supermarkt: Das „Corona“-Virus hat uns fest im Griff. Viele bereits länger geschlossene Verträge sind nicht oder nicht mehr erfüllbar. Wie verhält man sich in dieser Situation richtig?



#Corona“ und #Arbeitsrecht: Auch in existenzbedrohender Lage darf der Arbeitgeber seine Angestellten nicht in Zwangsurlaub schicken. Für Urlaub und Zeitausgleich ist das beiderseitige Einverständnis nötig. Selbst wenn die Behörden den Betrieb wegen #Quarantäne schließen, muss der Arbeitgeber die Gehälter weiterhin bezahlen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nach Hause schickt, da er gerade keine Verwendung für sie hat. Alle diese Zeiten dürfen ohne Zustimmung des Arbeitnehmers weder vom Urlaub, noch von den Überstunden abgezogen werden. Damit der Arbeitgeber seine Existenz nicht durch Kündigungen sichert, hat die Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, die Mitarbeiter zur Kurzarbeit anzumelden: Unter gewissen Voraussetzungen werden in den Zeiten, in denen der Arbeitgeber keine Verwendung für seine Dienstnehmer hat, die laufenden Gehälter zu 80 bis 90 Prozent vom AMS ersetzt. Nur das Urlaubsguthaben der Vorjahre, nicht aber das aus dem Jahr 2020, muss der jeweilige Angestellte aufgebraucht haben.


Sollte der Arbeitgeber eine #Kündigung aussprechen, dann kann diese vom Mitarbeiter innerhalb der ersten ein bis zwei Wochen angefochten werden. Bei Kündigungen ist also schnelles Handeln gefragt! Angestellte, die älter sind und daher zur „Corona“-Risikogruppe gehören, muss der Arbeitgeber im „#Homeoffice“ beschäftigen und wenn dies nicht möglich ist, ganz vom Dienst freistellen. Der Arbeitgeber erhält dafür eine #Entschädigung von der #Republik. Andere Angestellte dürfen dann Zuhause bleiben, wenn es im Betrieb mindestens einen nachgewiesenen Corona-Fall gibt.


MMMMag. Dr. Konstantin Haas - Rechtsanwalt in Leonding. Tel. +43 (0) 732 / 67 39 82, haas@anwalt-leonding.at


Linz (Linz, Austria) Leonding

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