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Kinderfotos und Internet – eine gefährliche Kombination



Immer öfter stellen Eltern die Fotos ihrer Kinder ins Internet. Ein Grund dafür ist, dass alles so einfach geht: ein kurzer "Schnappschuss" mit dem Handy und ein paar "Klicks" mit dem Finger, schon ist das Foto für jedermann ersichtlich.


Bei der Veröffentlichung von Bildern im Internet (Facebook, LinkedIn, etc.) ist folgender wichtiger Grundsatz zu bedenken: „Das Internet vergisst nichts.“ Jedes Foto im Internet lässt sich durch Herunterladen oder über Screenshots beliebig speichern. Selbst wenn die Eltern das Bild ihres Sprösslings später wieder löschen, kann es längst auf vielen Rechnern gespeichert worden sein. Die Folge ist, dass Pädophile und andere Personen die Bilder für ihre Zwecke benutzen und die Fotos der Kinder auf anderen Internetseiten in dubioser Weise vermarkten können, ohne dass die Eltern dies bemerken.


Nicht zu unterschätzen ist auch, dass gerade unter MitschülerInnen das "Mobben" durch Fotos, welche das Opfer in einer ungünstigen Situation zeigen, weit verbreitet ist. Aus diesem Grund kann man nicht genug davor warnen, bspw. zur Faschingszeit "süß" anmutende Bilder von den eigenen Kindern im Faschingskostüm ins Internet zu stellen. Selbiges gilt für Sommerfotos am Badesee mit leicht bekleideten oder gar nackten Kindern oder für Kinderfotos im Winter mit Handschuhen im Krokodil-Look und Weihnachtsmütze.


Die beste Möglichkeit, Kinder vor den Gefahren des Missbrauchs ihrer Fotos zu schützen, ist, ihre Bilder gar nicht erst publik zu machen. Aus diesem Grund kann man die Entwicklung, dass es für die Veröffentlichung von Kinderfotos bspw. in einer Kirchenzeitung oder einer Vereinszeitung der Zustimmung der Eltern bedarf, nur begrüßen: Selbst wenn das Bild im höchsten Maß professionell wirkt, ist mit dem Erscheinen des Fotos eine Aussage der Zugehörigkeit – in diesem Fall zur Kirche oder zu dem Verein – verbunden, wobei diese Zugehörigkeit womöglich nicht von allen Teilen der Gesellschaft geschätzt wird.


Wichtig ist, dass die Eltern abwägen, ob die Veröffentlichung eines Bildes dem Kindeswohl zuträglich ist, bevor sie ihre Zustimmung geben oder selbst Kinderfotos im Internet hochladen. Häufig wird man zum Ergebnis kommen, dass es aufgrund der vielen Gefahren dem Kindeswohl nicht zuträglich ist, der Veröffentlichung zuzustimmen. Dennoch ist das „Posten“ von Kinderfotos im Internet weit verbreitet. Es überrascht folglich nicht, dass sich die Fälle häufen, in denen die später erwachsenen Kinder ihre Eltern erfolgreich auf Unterlassung und Schadenersatz klagen.


MMMMag. Dr. Konstantin Haas - Rechtsanwalt in Leonding. Tel. +43 (0) 732 / 67 39 82, haas@anwalt-leonding.at Linz Leonding

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