Nicht selten versuchen #Privatpersonen, ihr Fahrzeug direkt bei einem anderen Verbraucher zu kaufen. Sie wollen sich die Marge ersparen, die beim Kauf des Autos bei einem professionellen Händler als „Mittelsmann“ anfällt. Ein solcher „privater“ Autokauf / Autoverkauf ist aber eine tückische Angelegenheit, da es in der Praxis häufig vorkommt, dass der Verkäufer vor Übergabe seines Fahrzeugs eine technische Überprüfung machen lässt, bei der keine „#schweren“ #Mängel festgestellt werden. Lässt der Käufer anschließend eine #Begutachtung durchführen, kommt es nicht selten vor, dass dort ein oder mehrere „schwere“ Mängel festgestellt werden. Grund dafür ist, dass der eine Mitarbeiter von ÖAMTC, ARBÖ, etc. bei der Begutachtung der Autos etwas strenger ist, der andere dagegen nicht so schnell einen „schweren“ Mangel erblickt.
Alleine schon diese Diskrepanz zwischen den Gutachten führt in der Praxis häufig zu (gerichtlichen) Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Ein weiteres Problem ist, dass die „#Kaufverträge“, welche sich als Vorlagen aus dem Internet herunterladen lassen, nicht selten #mangelhaft sind.
Tipp:
Dagegen bietet ein Verkauf bzw. Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs an bzw. von einem Händler insofern mehr #Sicherheit, als der Händler das Privatfahrzeug beim Einkauf sofort selbst zu überprüfen hat. Beim Verkauf an einen Verbraucher muss der Händler eine zumindest einjährige #Gewährleistungsdauer anbieten. Vor allem letzteres führt dazu, dass der Autohändler eine gewisse Marge aufschlagen muss, um am Markt „überleben“ zu können.
Für weitere Fragen diesbezüglich und zu anderen rechtlichen Themen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
MMMMag. Dr. Konstantin Haas - Rechtsanwalt in Leonding. Tel. +43 (0) 732 / 67 39 82, haas@anwalt-leonding.at
Comments