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Wer entscheidet für Sie, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können?

Diese Nachricht ging um die Welt: Am 29. Dezember 2013 erleidet der 7-malige Formel-1 Weltmeister Michael Schumacher bei einem Ski-Unfall im französischen Meribel ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Seither wird spekuliert, dass er bleibende Hirnschäden davongetragen hat. Das ist nicht nur für eingefleischte „Schumi“-Fans ein Schock: Ausgerechnet Schumacher, der als Rennfahrer jahrelang eine Hochrisiko-Sportart betrieben hat, verletzt sich bei einem vergleichsweise harmlosen Ski-Unfall so schwer. Aber so schnell kann es gehen.


Vorsorgevollmacht für den Fall von Krankheit, Unfall, Demenz ...

Stellen Sie sich vor, Sie fallen durch #Krankheit oder #Unfall für längere Zeit ins Koma, bekommen #Demenz oder verlieren auf andere Weise Ihre #Entscheidungsfähigkeit. Wer trifft dann die notwendigen Entscheidungen für Sie (bzw. in Ihrem #Unternehmen)?

Wenn Sie die Wahl Ihres Vertreters nicht dem #Gesetz oder dem #Gericht überlassen wollen und wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihr Vertreter bei jeder nicht-alltäglichen Rechtshandlung die #Zustimmung des Gerichts einholen muss, dann sollten Sie rechtzeitig eine #Vorsorgevollmacht errichten. Diese vorsorglich eingeräumte Vollmacht wird nur dann wirksam, wenn Sie selbst nicht mehr #entscheidungsfähig sind. Mit dieser Vollmacht berufen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens dazu, Sie in bestimmten Angelegenheiten rechtswirksam zu vertreten. So können Sie bspw. Ihre Tochter ermächtigen, für Sie nötigenfalls in #medizinische #Behandlungen einzuwilligen und Ihren besten Freund mit der #Vermögensverwaltung betrauen, während Sie es wiederum nur Ihrem Ehegatten überlassen, über Ihren #gewöhnlichen #Aufenthaltsort zu entscheiden.

Wichtig ist, dass Sie die Vorsorgevollmacht einräumen, solange Sie voll #geschäftsfähig sind! Meine Empfehlung ist daher, nicht allzu lange zuzuwarten. Der Fall Schumacher hat gezeigt, wie schnell sich die Lebensumstände ändern können.


MMMMag. Dr. Konstantin Haas - Rechtsanwalt in Leonding. Tel. +43 (0) 732 / 67 39 82, haas@anwalt-leonding.at Linz Leonding

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