top of page

Corona-Virus und Flug- und Pauschalreisen

Kurzarbeit, Einschränkungen des öffentlichen Lebens, Maskenpflicht im Supermarkt: Das „Corona“-Virus hat uns fest im Griff. Viele bereits länger geschlossene Verträge sind nicht oder nicht mehr erfüllbar. Wie verhält man sich in dieser Situation richtig?





Corona“ und Flüge bzw. Pauschalreisen: Gerade mit Blick auf die Osterzeit stellt sich für viele Urlauber die Frage, ob ihre gebuchte Pauschalreise oder der bereits bezahlte Flug stattfinden werden. Auch wenn Zweifel an der Durchführbarkeit von Reise oder Flug bestehen, ist es wichtig, dem jeweiligen Vertragspartner bis zum Reisebeginn bzw. bis zum Tag der „offiziellen Stornierung“ die eigene Reisebereitschaft zu signalisieren. Auf diese Weise wahren Sie Ihren Anspruch, den vollen Wert der Pauschalreise bzw. des Flugs ersetzt zu bekommen. Um unnötige Stornokosten zu vermeiden, ist davon abzuraten, dem jeweiligen Vertragspartner vorschnell den „Rücktritt“ von der Reise bzw. vom gebuchten Flug zu erklären.

Aus Sorge um ihre eigene Zahlungsfähigkeit versuchen viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften derzeit, ihren Kunden Gutscheine auszustellen, obwohl ihnen bewusst sein dürfte, dass den Kunden in der Regel die Auszahlung des vollen Preises zusteht. Dies ist insofern problematisch, als ein solcher Gutschein seinen Wert verlieren kann, sollte es tatsächlich zur Insolvenz des Vertragspartners kommen.

MMMMag. Dr. Konstantin Haas - Rechtsanwalt in Leonding. Tel. +43 (0) 732 / 67 39 82, haas@anwalt-leonding.at Linz Leonding

68 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page